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Veröffentlicht am 8. Dezember 2021

Beweisfunktion

Elektronische Signaturen dienen bei formfreien Rechtsgeschäften dem nachträglichen Beweis, dass ein elektronisches Dokument nicht verändert wurde, und dass die darin vorliegende Willenserklärung bestimmten Personen zugerechnet werden kann. Wird ein Zeitstempel beigefügt, erstreckt sich die Beweisfunktion auch auf den Zeitpunkt der Willenserklärung jeder Unterzeichnerin oder jedes Unterzeichners.